Online buchen Das Feriendorf San Francesco ist vom 29. April bis zum 30. September 2026 geöffnet.
Überprüfen Sie vor der Festlegung der Daten die Buchungsbedingungen für den Mindestaufenthalt 2026.

Ordnung des Villaggio San Francesco

Art. 1 – Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Ordnung haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

  1. Unterkunft: Wohneinheit (Bungalow, Mobilheim, Chalet usw.), die zur Beherbergung des Kunden bestimmt ist, wie im Formular beschrieben;
  2. Biasuzzi: Biasuzzi S.r.l., mit Sitz in Via Morganella Ovest Nr. 55, 31050, Ponzano Veneto (TV), Italien, USt.-IdNr.: 01162910267, Tel.: +39.0421.2982, E-Mail: info@villaggiosfrancesco.com;
  3. Check-in: Registrierungsverfahren bei der Ankunft, gemäß den in der Ordnung angegebenen Zeiten und Modalitäten;
  4. Kunde: die volljährige natürliche Person oder juristische Person, die den Vertrag mit dem Villaggio San Francesco abschließt;
  5. Bedingungen: die Buchungsbedingungen von Biasuzzi, verfügbar auf der Website www.villlaggiosanfrancesco.com;
  6. Vertrag: der zwischen dem Kunden und Biasuzzi geschlossene Vertrag über den Aufenthalt auf einem oder mehreren Stellplätzen und/oder in einer oder mehreren Unterkünften sowie über die Erbringung der Dienstleistungen im Villaggio, bestehend aus den Bedingungen und dem Formular;
  7. Formular: das digitale oder papiergebundene Formular mit den besonderen Vertragsbedingungen;
  8. Gast: jede natürliche Person, die nach Genehmigung durch den Kunden gemäß den Bedingungen und dieser Ordnung die Dienstleistungen nutzt oder jedenfalls Zugang zum Villaggio erhält, darunter der Kunde, die Mitglieder seiner Familie oder Reisegruppe sowie Tagesbesucher;
  9. Stellplatz: abgegrenzter und ausgestatteter Bereich für das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen, wie in der Buchungsbestätigung angegeben;
  10. Dienstleistungen: alle im Formular ausdrücklich vorgesehenen Leistungen, darunter beispielhaft und nicht abschließend die zeitweise Überlassung von Stellplätzen und/oder Unterkünften sowie die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen wie beispielsweise Verpflegung, Strom, Wasser, Reinigung, Geräteverleih, Zugang zum Schwimmbad, Animation usw.
  11. Villaggio: das Villaggio San Francesco, mit Sitz in Via Selva Rosata Nr. 1, 30021, Ortsteil Duna Verde, Caorle (VE), Italien.

Art. 2 – Check-in

Der Kunde muss sich bei der Ankunft im Aufnahmebüro mit einem gültigen Ausweisdokument für sich selbst und für jeden Gast, unabhängig vom Alter, zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierungen melden. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der Registrierungen zu überprüfen, der Direktion etwaige Abweichungen mitzuteilen und Änderungen, wie die Ankunft und Abreise von Gästen und/oder den Wechsel des Transportmittels, im Voraus zu melden.

Die Übergabe der Unterkünfte wird stets ab 17:00 Uhr am ersten Aufenthaltstag garantiert, während die Übergabe der Stellplätze ab 12:00 Uhr garantiert wird. Das Recht des Kunden und der entsprechenden Gäste, das Villaggio zu betreten und die Dienstleistungen vor Übergabe der jeweiligen Unterkünfte und/oder Stellplätze zu nutzen, bleibt unberührt.

Den so registrierten Gästen wird ein Erkennungsarmband ausgehändigt, das während des gesamten Aufenthalts getragen und auf Verlangen des Personals vorgezeigt werden muss.

Der Zugang und/oder die Anwesenheit nicht autorisierter Personen innerhalb des Villaggio San Francesco kann eine zivil- und/oder strafrechtliche Rechtsverletzung darstellen, hinsichtlich derer sich Biasuzzi bereits jetzt das Recht vorbehält, gerichtlich vorzugehen.

Der Gast, der nicht registrierte Personen einführt, ist verpflichtet, als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe des Aufenthaltstarifs des Zeitraums für jede Person und für die Anzahl der Tage zu zahlen, die der Anwesenheit der nicht registrierten Personen entsprechen, unbeschadet der unanfechtbaren Befugnis der Direktion des Villaggio San Francesco, den Vertrag sofort zu beenden und den Kunden sowie die betreffenden Gäste unverzüglich zu verweisen.

Art. 3 – Check-out

Die Zahlung des Aufenthalts muss innerhalb der in den Buchungsbedingungen angegebenen Fristen erfolgen. Die Entgegennahme des Steuerbelegs ist verpflichtend. Die Zahlung ist rund um die Uhr in den autorisierten Büros möglich.

Zahlungen können in bar, innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen, oder mit Bankomat- und Kreditkarten der Systeme Visa und Mastercard erfolgen. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.

Der Gast erkennt dem Villaggio San Francesco das Recht zu, seine Eigentumsgegenstände zurückzubehalten, bis dessen Forderung erfüllt ist, und erkennt zudem die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Art. 2756 des italienischen Zivilgesetzbuches, Absatz 3, an.

Art. 4 – Abreisen

Die Stellplätze müssen spätestens um 12:00 Uhr am Abreisetag geräumt und die Erkennungsarmbänder beim Aufnahmebüro abgegeben werden.

Die Unterkünfte müssen spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag geräumt werden; Schlüssel, Erkennungsarmbänder und bei Ankunft erhaltene Klimakarten sind beim Aufnahmebüro abzugeben.

Erfolgt die Abreise nicht innerhalb der vorgeschriebenen täglichen Frist, ist der Kunde verpflichtet, als Vertragsstrafe eine zusätzliche Nacht in Höhe der Kosten der belegten Unterkunft oder des belegten Stellplatzes sowie aller anwesenden Personen zu zahlen.

Art. 5 – Zugänge

Jeder Gast ist verpflichtet, das Erkennungsarmband für den Ein- und Ausgang des Villaggio zu verwenden, indem er es an die entsprechenden Lesegeräte neben jedem Durchgang hält.

Aus Sicherheitsgründen muss das Erkennungsarmband während des gesamten Aufenthalts jederzeit getragen werden. Bei einer Fehlfunktion des Erkennungsarmbands bitten wir, dies umgehend dem Aufnahmebüro zu melden.

Die Direktion ist berechtigt, den Zutritt zum Villaggio San Francesco zu verweigern oder Fahrzeuge innerhalb desselben entfernen zu lassen, wenn diese nicht ordnungsgemäß registriert sind, wobei dem Gast alle Kosten einer etwaigen Zwangsentfernung in Rechnung gestellt werden. Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen ist nur nach Registrierung des Kennzeichens gestattet.

Art. 6 – Mindestaufenthalt

Mindestaufenthalt: von 1 bis 7 Nächten, je nach Saison.

Art. 7 – Camping

Der Gast wird darüber informiert, dass auf jedem Stellplatz nur ein Wohnwagen oder alternativ ein Wohnmobil oder ein Zelt sowie nur ein Fahrzeug, Auto oder Motorrad, aufgestellt werden darf. Für Stellplätze beträgt die maximal zulässige Personenzahl sechs (6).

Die Positionierung des Wohnwagens/Wohnmobils auf dem Stellplatz ist nur mit der Eingangsseite zur Zufahrtsstraße des Stellplatzes hin gestattet. Die eventuelle Aufstellung eines kleinen “Zusatzzeltes”, wie Kanadier-, Iglu-Zelt usw., ist nur nach Genehmigung der Direktion gestattet.

Mobile Übernachtungsmittel, auch wenn sie mit einer Veranda ausgestattet sind, dürfen mit zusätzlichen Abdeckungen versehen werden, sofern diese ausschließlich auf dem Dach des Fahrzeugs aufliegen, nicht über die Fahrzeugkontur hinausragen und keinesfalls mit Seilen oder anderweitig an Bäumen befestigt werden.

Reservierte Stellplätze dürfen nur nach Genehmigung der Direktion belegt werden. Stellplatzwechsel werden nur aus erheblichen Gründen nach Ermessen der Direktion vorgenommen.

Alle Ausstattungen, einschließlich Fahrzeuge, müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes untergebracht werden. Die Stromversorgung auf den Stellplätzen beträgt 10 Ampere. Die Anlagen entsprechen den EWG-Normen. Es ist strengstens verboten, Transportmittel, wie Kraftfahrzeuge oder Motorräder, sowie Energiespeicherbatterien auch nur teilweise aufzuladen.

Art. 8 – Parken und interne Verkehrsordnung

Es ist strengstens verboten, Kraftfahrzeuge auf Durchfahrtsstraßen zu parken und andere Stellplätze oder Parkplätze, auch nur vorübergehend und selbst wenn sie frei sind, zu belegen. Wird dieser Verstoß festgestellt, wird der Preis des belegten Bereichs berechnet.

Die Nutzung von Fahrzeugen wird durch die interne Beschilderung des Villaggio geregelt. Gäste müssen Fahrzeuge, darunter Autos, Motorräder, Wohnmobile, Fahrräder, E-Scooter usw., unter vollständiger Einhaltung der internen Vorschriften, wie Verbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fußgängerüberwege, Einbahnstraßen usw., benutzen.

Biasuzzi bittet die Gäste, Autos und/oder Motorräder oder jedenfalls motorisierte Fahrzeuge innerhalb des Villaggio so wenig wie möglich zu benutzen.

Art. 9 – Tagesbesucher

Die Direktion behält sich das Recht vor, Tagesbesuchern und Gästen den Eintritt mit einer kostenlosen Genehmigung von 2 Stunden zu gestatten, sofern dies mit den organisatorischen Erfordernissen des Villaggio San Francesco vereinbar ist.

Verlängert der Besucher seinen Besuch, ist er verpflichtet, den Tarif gemäß der ausgehängten Besucherpreisliste zu zahlen. Der Gast des Villaggio San Francesco ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Besucher über die Genehmigung der Direktion verfügen, und ist für ihr Verhalten innerhalb des Villaggio verantwortlich.

Besuchern ist die Einfahrt mit dem Auto untersagt. Der Eintritt in das Villaggio San Francesco ist von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr gestattet, mit spätestem Ausgang um 22:00 Uhr.

Art. 10 – Haustiere

Hunde und andere Haustiere sind im Villaggio San Francesco innerhalb der ausgewiesenen Bereiche und in den Fällen zugelassen, die im einzigen Artikel des Regionalgesetzes Venetien Nr. 7 vom 23. Februar 2016, Regionales Stabilitätsgesetz 2016, betreffend zertifizierte Begleit- und Therapiehunde, vorgesehen sind; diese dürfen alle Einrichtungen nutzen.

Alle Tierhalter müssen einen gültigen Gesundheitsausweis und eine Versicherung für ihr Tier vorlegen. Die Anwesenheit von Hunden oder anderen Tieren sowie deren Anzahl müssen bei der Buchung und/oder jedenfalls bei der Ankunft angegeben werden und unterliegen einer Zusatzgebühr gemäß der Preisliste von Biasuzzi.

Hunde sind stets an der Leine mit einer maximalen Länge von 1,50 m zu führen; der Besitzer muss stets einen geeigneten Maulkorb mitführen, der bei Bedarf oder auf Aufforderung des Biasuzzi-Personals zu verwenden ist, sowie Beutel zur Aufnahme eventueller Hinterlassenschaften.

Tiere dürfen andere Gäste nicht stören und dürfen nicht auf andere Stellplätze oder Wohneinheiten gelangen. Für etwaige Schäden an Dritten oder an Einrichtungen des Villaggio, die durch Tiere verursacht werden, haftet vollständig der Gast, der das Tier in das Villaggio eingebracht hat.

Es ist verboten, Tiere in die für Gäste bestimmten Sanitäranlagen zu führen oder sie dort zu duschen. Zum Waschen der Tiere bitten wir, die dafür vorgesehene Wanne im Bereich Area Panda zu benutzen.

Der Zugang zum Strand ist nur im dafür vorgesehenen Bereich über den westlichen Zugang, Area Panda, gestattet. Der Zugang der Tiere zum Wasser ist im für sie vorgesehenen Badebereich stets erlaubt.

Etwaige Misshandlungen von Hunden oder anderen Tieren werden den zuständigen Behörden gemeldet.

Es ist verpflichtend, die Hinterlassenschaften des eigenen Tieres aufzusammeln und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Art. 11 – Verhalten und Anstand

Zu jeder Zeit sind Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Nutzung von Geräten zu vermeiden, die andere Gäste stören könnten.

Insbesondere sind während der Ruhezeiten, 13:00-15:00 Uhr und 24:00-07:00 Uhr, nicht gestattet: Ankünfte und Abreisen; Einfahrt, Ausfahrt und Verkehr von Kraftfahrzeugen; Nutzung von Sport- und Freizeitanlagen und -ausrüstung; Auf- und Abbau von Zelten; Radios oder Ähnliches.

Wer nach 24:00 Uhr in das Villaggio zurückkehrt, muss das Auto und/oder Motorrad bis zum Morgen auf dem Außen- oder Innenparkplatz am Eingang abstellen.

Erwachsene sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Erziehung und Bedürfnisse nicht zulasten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene anderer Gäste gehen dürfen. Darüber hinaus müssen kleinere Kinder stets von einer erwachsenen Person zu den Sanitäranlagen begleitet und beim Baden im Meer und im Schwimmbad sowie bei der Nutzung von Freizeiteinrichtungen beaufsichtigt werden.

Der Gast verpflichtet sich, Schäden zu ersetzen, die von Minderjährigen unter seiner Verantwortung auch gegenüber Dritten verursacht werden. Es ist verboten, Büros, Geschäfte und Restaurants mit Kleidung zu betreten, die dem Anstand des Ortes nicht entspricht.

Art. 12 – Verbote

Es ist verboten: Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen; Löcher oder Rinnen in den Boden zu graben; offene Feuer zu entzünden; Holzkohlegrills oder jedenfalls offene Flammen wie Kerzen, Mückenschutzkerzen und Räucherspiralen verschiedener Art oder Ähnliches zu verwenden; die Vegetation zu beschädigen; Öle, Kraftstoffe, heiße, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu gießen; Autos oder andere Fahrzeuge auf dem Gelände zu waschen; Geschirr oder anderes zu waschen oder sich selbst unter Verwendung der Wasserstellen auf dem Stellplatz zu waschen; Wasser zu verschwenden oder unsachgemäß zu verwenden; Wäscheleinen zu spannen oder Umzäunungen zu errichten, irgendetwas an Pflanzen zu binden oder zu verankern, Seile auf Kopfhöhe zu spannen und alles zu installieren, was eine potenzielle Gefahr darstellen oder den freien Durchgang behindern könnte; jegliche kommerzielle, berufliche oder handwerkliche Tätigkeit innerhalb des Villaggio San Francesco auszuüben.

Außerdem ist es verboten, den Strom des belegten Stellplatzes und/oder der belegten Wohneinheit zum auch nur teilweisen Aufladen des eigenen Fortbewegungsmittels zu verwenden. Die Nutzung von Drohnen jeglicher Art ist auf dem gesamten Gelände des Villaggio San Francesco verboten.

Biasuzzi behält sich das Recht vor, für jeden festgestellten Vorfall eine Vertragsstrafe von € 200,00 zu erheben.

Art. 13 – Fundsachen

Im Bereich des Villaggio San Francesco gefundene Gegenstände müssen der Direktion oder dem Informationsbüro zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen übergeben werden.

Art. 14 – Versicherung und Haftung

Die Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen muss unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Anweisungen des Personals erfolgen. Die Direktion haftet für Personen- oder Sachschäden, die aus Wartungsmängeln oder Funktionsstörungen derselben entstehen, wobei der Gast verpflichtet ist, sich sorgfältig und umsichtig zu verhalten.

Das Villaggio San Francesco haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare Naturereignisse, höhere Gewalt, Zufall oder ausschließlich Dritten oder der Fahrlässigkeit des Gastes zurechenbares Verhalten entstehen, vorbehaltlich der Grenzen der Haftpflichtversicherung der Anlage.

Bei Ausfall von Strom, Wasser oder anderen Leistungen aufgrund höherer Gewalt, wie etwa Reparaturen usw., ob der Direktion des Villaggio San Francesco zurechenbar oder nicht, wird in keinem Fall ein Betrag ganz oder teilweise erstattet.

Den Gästen wird empfohlen, keine Gegenstände unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsbereichen zurückzulassen. Die Direktion lehnt jede Verantwortung für Schäden oder Diebstähle an Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen auf den unbewachten Parkplätzen des Villaggio ab.

Es wird daran erinnert, dass jeder Gast nach dem Gesetz für alle Schäden haftet, die Personen und/oder Sachen zugefügt werden.

Art. 15 – Schwimmbäder

Die Nutzung der Schwimmbäder ist kostenlos. Die Direktion behält sich das Recht vor, den Öffnungs-/Schließkalender und die Öffnungszeiten der Schwimmbäder je nach Bedarf, Gästeaufkommen und/oder außerordentlichen Wartungsarbeiten zu ändern. Das Schwimmbad Penelope ist in der Nebensaison beheizt.

Art. 16 – Ärztlicher Dienst

Jede ansteckende Krankheit muss unverzüglich der Direktion oder dem Arzt des Villaggio San Francesco gemeldet werden. Innerhalb des Villaggio steht ein kostenpflichtiger ärztlicher Dienst zu festgelegten Zeiten zur Verfügung.

Art. 17 – Baden

Der Gast erklärt, über die Verordnung der Hafenbehörde, die das Verhalten am Strand regelt und an den verschiedenen Strandzugängen sowie in den verschiedenen Büros ausgehängt ist, informiert worden zu sein.

Der Gast nimmt daher die Verbote zur Kenntnis, bei rauer See, während Gewittern, nachts, in den Ausfahrtskorridoren für Segelboote und Windsurfer sowie jedenfalls bei gehissten roten Flaggen zu baden.

Art. 18 – Überwachung

Der Gast wird darüber informiert, dass im Bereich des Villaggio San Francesco ein Tag- und Nachtüberwachungsdienst durch erkennbares Personal gewährleistet wird. Dieses Personal hat die Einhaltung der hierin enthaltenen Vorschriften sicherzustellen.

Der Gast verpflichtet sich, diese Überwachungs- und Kontrolltätigkeit zu unterstützen, sich dem Überwachungspersonal jederzeit zur Verfügung zu stellen, auf Anfrage seine Personalien anzugeben und den Zugang zu Fahrzeugen oder Unterkünften zu gestatten.

Das Villaggio San Francesco ist außerdem mit einem Videoüberwachungssystem ausgestattet.

Art. 19 – Buchung

Die Buchung kann beim Villaggio San Francesco, beim Buchungszentrum Bi-Booking mit Sitz in Kroatien, über das Online-Buchungssystem oder über jede andere jeweils vorgesehene Methode vorgenommen werden.

Auf der Website des Villaggio San Francesco können Kunden mit einer Buchung vor der Ankunft in der Anlage online einchecken; es ist dennoch erforderlich, sich am entsprechenden Schalter der Rezeption zur Überprüfung der Buchungsdaten zu melden.

Die Buchung unterliegt unseren Buchungsbedingungen, die auf der Website des Villaggio San Francesco eingesehen werden können.

Verspätungen bei der Ankunft im Villaggio zum Check-in müssen dem Villaggio San Francesco rechtzeitig mitgeteilt werden. Im Falle einer verspäteten Ankunft im Villaggio oder einer vorzeitigen Abreise vor dem Ende des Vertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des für den gesamten gebuchten Aufenthalt geschuldeten Preises, gemäß den Bedingungen.

Art. 20 – Streitigkeiten

Diese Ordnung unterliegt italienischem Recht.

Etwaige Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Beendigung oder Aufhebung dieser Vereinbarung fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Treviso, unbeschadet der Anwendung des zuständigen Gerichts nach Wohnsitz oder Domizil des Kunden, sofern dieser nach geltendem Recht als Verbraucher einzustufen ist.

Das Recht des Kunden, Mediation, freiwillige oder paritätische Verhandlungsverfahren oder ein Schlichtungsverfahren vor Schieds- oder Schlichtungskommissionen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern und Nutzern im Zusammenhang mit der Erbringung touristischer Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um Streitigkeiten mit Biasuzzi beizulegen, bleibt unberührt.

Art. 21 – Kurtaxe

Mit Beschluss des Gemeinderates von Caorle Nr. 88 vom 29.11.2012 wurde die Kurtaxe eingeführt und die entsprechende Ordnung genehmigt. Die geltenden Tarife können auf der Website der Gemeinde Caorle eingesehen werden; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Kassenbüro.

Die Zahlung muss innerhalb der ersten drei Aufenthaltstage erfolgen.

Art. 22 – Verstoß gegen diese Ordnung

Biasuzzi behält sich das Recht vor, jederzeit jeden aus dem Villaggio zu entfernen, der gegen die oben genannten Regeln verstößt oder in irgendeiner Weise andere Gäste stört.